Gefahrgutsendungen ADR :
Die Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Schulungsbescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2 bis 6 sowie 8 und 9 gefahren werden. Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden.
Ganz nach dem Gefahrgutrecht Straße (ADR) agiert unsere Spedition. Dieses Gesetzbuch regelt die Beförderung und transportbedingte Zwischenlagerung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen. Gefahrgüter (Reinstoffe, Zubereitungen und Gegenstände) werden ebenfalls aufgrund ihres physikalischen und chemischen Gefährdungspotentials eingestuft. Hier ist entscheidend, ob das zu befördernde Gut aufgrund seiner Eigenschaften und seines Zustandes beim Transport eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt.
Die Einteilung erfolgt nach Gefahrgutklassen mit speziellem Symbol. Die einzelnen Klassen sind wiederum spezifiziert (die Klasse 1 über Unterklassen und Verträglichkeitsgruppe, die anderen über
einen Klassifizierungscode). Die Güter selbst sind in einer Datenbank mit der UN-Nummer gelistet, in welcher auch Angaben über die Gefahrenklasse, Gefahr nach Mengen und ähnliches verzeichnet
sind.
Der sichere Transport speziell von Gefahrgut beginnt weit vor der eigentlichen Fahrt. Das korrekte Lagern sowie ein sorgfältiges Be- und Entladen sind Voraussetzungen für eine sichere Beförderung.
Auch der Ladungssicherung muss besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das Allerwichtigste dabei ist aber die Auswahl der Menschen, welche die Technik bedienen und die Ladung sichern.